Verhandlung abgebrochen aufgrund “neuer Erkenntnisse”

KREIS KLEVE. Die Verhandlung gegen einen Softwareentwickler aus Geldern, bei der es um den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ging, wurde am zweiten Verhandlungstag abgebrochen, nachdem die Staatsanwaltschaft “zu neuen Erkenntnissen” gelangt ist. Die Auswertung der Handydaten des Angeklagten – sie wurde von einer Spezialfirma durchgeführt – ergab Hinweise darauf, dass es sich um bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln handelt. Drei mutmaßliche Mittäter wurden verhaftet. Zudem, so die Staatsanwaltschaft, sei versucht worden, Einfluss auf eine Zeugin auszüben, die am dritten Verhandlungstag hätten aussagen sollen. In diesem Zusammenhang ging der Staatsanwalt auch den Verteidiger des Angeklagten direkt an. “Wenn sich das als wahr herausstellen sollte, ist das vorsichtig gesagt ein wenig ehrenhaftes Verhalten”.
Aufgrund der neuen Sachlage verkündete das Gericht den Abbruch des Prozesses, der zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt mit einer dann neuen Anklage von vorn beginnen wird. Wenn sich die von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Vermutungen als richtig erweisen sollten, geht es in einem neuen Verfahren für den Angeklagten um eine Strafe, die infolge des bandenmäßigen Handels dann mindestens fünf Jahre, im Höchstfall 15 Jahre beträgt.

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