Blaue Verkehrszeichen weg: Fahrbahn oder Radweg?

Fachbereich erklärt die neue Verkehrssituation

RHEINBERG. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Rheinberg informiert Radfahrer über geänderte Verkehrsregelungen, die durch das Entfernen der Radwegbeschilderung entstanden sind.

Worauf Radfahrer achten müssen, erklären (v.l.) Polizeihauptkommissar Uwe Hribsek, Bürgermeister Frank Tatzel, Wilhelm Weihofen vom Ordnungsamt und Hauptkommissar Wolfgang Riedel, Leiter der Polizeiwache Rheinberg. Foto: privat

Wenn kein blaues Verkehrszeichen mit dem Fahrradsymbol vorhanden ist, darf der Radfahrer wählen, ob er in Fahrtrichtung rechts auf der Fahrbahn fährt oder weiterhin auf dem Radweg. Der Radfahrer hat also in diesen Fällen ein Wahlrecht. Wenn ein blaues Verkehrszeichen mit dem Radfahrersymbol vorhanden ist, muss er den Radweg nutzen (Benutzungspflicht). Ist kein blaues Verkehrszeichen vorhanden, darf er den Radweg nutzen (Benutzungsrecht).

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Zum Beispiel sind im Bereich Borth an der Borther Straße die blauen Verkehrszeichen entfernt worden. Radfahrer dürfen dort innerorts rechtmäßig auf der Fahrbahn fahren. Auch auf der Wallacher Straße wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. Von Wallach aus in Fahrtrichtung Borth dürfen Radfahrer auf dem Radweg und auf der Fahrbahn fahren. Um dies auch durch Verkehrszeichen zu verdeutlichen, werden in Kürze blaue Gehwegzeichen mit dem Zusatz „Radfahrer frei” aufgestellt. In Richtung Wallach müssen Radfahrer die Fahrbahn nutzen, da dort kein Radweg vorhanden ist. Aus diesem Grund wird in absehbarer Zeit ein Schutzstreifen auf Teilen der Wallacher Straße markiert.

Weiterhin gilt nach der Straßenverkehrsordnung, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg mit Fahrrädern nutzen müssen und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr den Gehweg mit Fahrrädern nutzen dürfen.

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