BGE hält an Ratsbeschluss
zur Beigeordnetenwahl fest

Prüfung durch Kommunalaufsicht ermöglichen

EMMERICH. Wie die Bürgergemeinschaft Emmerich in einem Schreiben an Bürgermeister Peter Hinze mitteilt, hält sie am Ratsbeschluss zur Beigeordnetenwahl vom 11. Juli fest, um so eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht zu ermöglichen.

Zur Begründung teilt die BGE mit: „Die Gründe, die in der Vorlage zur Beanstandung des Ratsbeschlusses durch den Bürgermeister angeführt werden, können uns insgesamt nicht überzeugen. Vielmehr ergeben sich nach sorgfältiger Akteneinsicht vom 24. Juli Bedenken und Zweifel an der unabhängigen und neutralen Haltung des Bürgermeisters in der Sache. Die Prüfung der demokratisch vollzogenen Beigeordnetenwahl seitens der Kommunalaufsicht hätte der Bürgermeister auch ohne seine Beanstandung unverzüglich einleiten müssen. Ein solches Vorgehen wäre aus Sicht der BGE neutraler und sicher insgesamt auch klüger gewesen. Bei Rechtswidrigkeit der Beigeordnetenwahl hätte die Kommunalaufsicht sowieso den Bürgermeister zur Beanstandung angewiesen. Der Bürgermeister, der nachweislich wie die SPD von Anfang an nur einen Dezernenten wollte und einen Beigeordneten abgelehnt hat, hat sich aber bewusst gegen ein derart sinnvolles Vorgehen entschieden und damit politisch viel Porzellan zerschlagen. Eine Demontage des Rates muss er sich nach unserer Bewertung persönlich anrechnen lassen. Wie sich nach einer Ernennung ein vertrauensvolles Zusammenarbeitsverhältnis zwischen dem Bürgermeister und seinem 2. Beigeordneten in Zukunft gestalten wird, möchten wir dabei noch außer Betracht lassen. Im Ergebnis sollte deshalb eine unabhängige und neutrale Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beigeordnetenwahl durch den Kreis Kleve erfolgen, was nur bei der Bestätigung des Ratsbeschlusses vom 11. Juli möglich ist.”

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