Bürgermeisterin Schulz:
„Ich brauch kein Monsterauto“

Bund der Steuerzahler redet von Dienstwagenaffäre und „Heimlichtuerei“

KALKAR. Das Bündnis „NRW blickt durch“ hat die Stadt Kalkar zum „Heimlichtuer des Monats“ ernannt. Hintergrund der Auszeichnung mit dem Negativpreis ist das Schweigen der Verwaltung zur Nutzung eines Leasingfahrzeugs.  Dabei hat Frau Dr. Britta Schulz keinesfalls geschwiegen und gute Gründe, ein vor ihrer Amtszeit von der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) Kalkar geleastes Fahrzeug  nicht selbst zu fahren.

Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz nimmt Stellung Foto: nno.de
Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz nimmt Stellung
Foto: nno.de

Zum Sachverhalt: Vor vier Jahren ist mit Genehmigung des Aufsichtsrates ein Leasingfahrzeug für die SEG angeschafft worden mit einer Nutzungsdauer bis September 2017. Diesen allradgetriebenen Opel Insignis fuhr Ex-Bürgermeister Gerhard Fonck, für die private Nutzung galt die 1 Prozent Steuerregelung (geldwerter Vorteil), die ordnungsgemäß abgeführt wurde.  Die Leasingrate betrug monatlich 700 Euro für die SEG.
Mit der Wahl von Dr. Britta Schulz im September 2015 hätte sie ebenfalls den Opel als Dienstfahrzeug nutzen können. Sie lehnte dies ab: „Ich wollte dieses Monsterauto nicht fahren, weil ich privat ein Auto mit Anhängerkupplung brauche und mir dieses Dienstfahrzeug auch einfach zu teuer ist.“  Sie versuchte, den Wagen zu verkaufen, das stellte sich jedoch als schwierig raus, nicht das Unternehmen Wemmer und Janssen aus Kalkar, das den Wagen beschafft hatte, war Vertragspartner des Leasingfahrzeuges, sondern Opel. Das Unternehmen ließ keine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages zu.
So stand das Auto erst einmal ungenutzt. Die Bürgermeisterin rechnet vor: „Ich habe für ein ganzes Jahr insgesamt 937 Euro für Dienstfahrten mit meinem Privatauto abgerechnet mit der Stadt Kalkar. Hätte ich das Leasingfahrzeug genutzt, hätte die Verwaltung dieses Geld plus Mehrwertsteuer an die SEG erstatten müssen, da die Entwicklungsgesellschaft zwar  eine 100-prozentige Tochter der Stadt Kalkar ist, aber ein eigenständiges Unternehmen (GmbH) und daher mehrwertsteuerpflichtig.“
Der Bund der Steuerzahler wirft vor: „Wenn Bürgermeisterin und Mitarbeiter der Stadtentwicklungsgesellschaft statt des Dienstwagens ihre Privatautos für dienstliche Zwecke genutzt und diese Fahrten mit der Stadt abgerechnet haben, wäre dies nicht wirtschaftlich. Der Stadt wären dann doppelte Kosten entstanden. Laut Landesreisekostengesetz NRW ist ein solches Vorgehen auch nicht zulässig. Danach darf ein Privatwagen für dienstliche Zwecke nur dann genutzt werden, wenn ein Dienstfahrzeug nicht zur Verfügung steht oder wenn es triftige Gründe für die Nutzung des Privatwagens gibt. Nur dann darf eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer abgerechnet werden.“
Dagegen wehrt sich die Bürgermeisterin: „Ich habe niemals etwas doppelt abgerechnet. Wir sprechen hier von zwei unterschiedlichen Unternehmen, zum einen von der Stadt und zum anderen von der Entwicklungsgesellschaft, deren Geschäftsführerin ich zwar bin, aber für die es keine Dienstfahrten zu machen gibt.“
Nachdem Medien über diesen Vorfall berichteten, zeigte sich die Firma Wemmer und Janssen großzügig und übernahm das Fahrzeug für 4.900 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Ansonsten hätte  die SEG noch bis September 2017 jeden Monat 700 Euro zahlen müssen (also rund 11.000 Euro).
Der Bund für Steuerzahler wollte von der Bürgermeisterin wissen, welche triftigen Gründe es für die Nutzung des Privatwagens zu dienstlichen Zwecken gegeben hatte und warum die Nutzung des Dienstwagens mit der 1 Prozent-Regelung für die Bürgermeisterin nicht in Frage gekommen war.  Am 24. November schrieb der Bund in der Pressemittelung: „Ende September fragte der Bund der Steuerzahler erneut bei der Stadt nach. Am 4. November versprach die Bürgermeisterin eine Antwort in der darauffolgenden Woche. Doch bis heute kam trotz einer weiteren Nachfrage nur Schweigen aus Kalkar.“
Bürgermeisterin Dr. Schulz sieht sich völlig zu Unrecht dem Vorwurf der Heimlichtuerei ausgesetzt. Sie argumentiert: „Selbstverständlich habe ich den ersten Fragebogen vom Bund der Steuerzahler wahrheitsgemäß ausgefüllt.  Als aber das Fahrzeug bereits verkauft war und ich nochmals einen Fragebogen erhielt, habe ich mich nicht mehr darum gekümmert, weil die Sache für mich erledigt war. Gut, das hätte ich machen können und will das auch noch nachholen. Doch in Kalkar wussten alle aus der Politik und Verwaltung Bescheid über diesen Vorgang. Man kann also nicht von Heimlichtuerei sprechen!“

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