Neues zur Pflegereform

Infoveranstaltung im Rathaus Alpen über Gesetzesänderung zur Beurteilung von Pflegebedürftigkeit

ALPEN. Mit dem „Pflegestärkungsgesetz PSG II und PSG III“ wird ab 2017 der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert, die Pflegestufen neu eingeteilt in Pflegegrade und die Leistungen insgesamt ausgeweitet.

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Die KV Media hat diese Grafik veröffentlicht zur besseren Darstellung der unterschiedlichen Aspekte zur Berechnung vom Pflegegrad. Foto: kv-media.de

Für viele Angehörige wird die Pflege von Familienmitgliedern zum täglichen Spagat zwischen Pflege und Beruf – eine echte Herausforderung, eine Belastung, an die Pflegende an persönliche Grenzen stoßen. Beatrix Kluck und Kirsten Kloas sind Ansprechpartnerinnen bei der Gemeinde Alpen zum Thema Pflege. Sie raten: „Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte dann ohne schlechtes Gewissen Hilfe in Anspruch genommen werden. Nur wenn es der pflegenden Person gut geht, funktioniert auch die Pflege zufriedenstellend.“  Und sie ergänzen: „Wir können  in einem persönlichen Gespräch helfen, wie diverse Möglichkeiten, zum Beispiel  Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel, in Anspruch genommen werden können.  Wir geben Hilfestellung bei Anträgen zur Kurzzeit-, Tages- oder Verhinderungspflege. Ist der Wunsch auf den Verbleib in den eigenen vier Wänden nur durch kleinere Umbaumaßnahmen möglich, kann beispielsweise durch wohnumfeldverbessernde  Maßnahmen  das Bad oder das Treppenhaus entsprechend seniorengerecht umgestaltet werden.“
Die Pflegeberaterinnen wissen, dass jeder Fall anders ist und lassen niemanden alleine im „Gesetzesdschungel“ . Wer bereits bisher durch den Medizinischen Dienst in eine Pflegestufe eingeordnet wurde, wird automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet, für die Leistungen besteht Besitzstandsschutz. Wird ein Antrag auf Höherstufung oder ein neuer Antrag gestellt, wird in fünf unterschiedlichen Pflegegraden die Mobilität, die kognitiven Fähigkeiten sowie kommunikativen Fähikgeiten, das Verhalten, sowie psychische Problemlagen,  die Selbstversorgung, die Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und  auch die Alltagsgestaltung  sowie Gestaltung sozialer Kontakte bewertet und in einem Punktesystem erfasst, woraus sich der entsprechende Pflegegrad errechnet. Es ist also eine Kombination aus den unterschiedlichen Förderbedarfen, die hier zum Ergebnis  führen. Im Fokus steht die Frage, ob die erforderlichen Fähigkeiten noch vorhanden sind und wie selbständig sie ausgeübt werden können.
Wer sich zum Thema allgemein informieren möchte, ist eingeladen zur Veranstaltung zur Pflegereform  2017. Sie findet statt am Mittwoch, 7. Dezember um 18 Uhr im Rathaus der Gemeinde Alpen. Es wird eine Referentin zu Gast sein, die selbst in der Pflegedienstleitung tätig ist. Die Zuhörer erhalten Informationen zu den Neuerungen, die im Jahr 2017 auf zu Pflegende und Angehörige  zukommen werden. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen, allgemeine Fragen zu stellen. Und natürlich verteilen die Pflegeberaterinnen Beatrix Kluck und Kirsten Kloas  kostenloses Prospektmaterial. Sie stehen für Fragen unter den Telefonnummern 02802 912 525 (Kluck) und 02802 912 515  (Kloas)  zur Verfügung.

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