Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW. Foto: Ralph Sondermann

KEVELAER. Auf das Schreiben von Kevelaers Bürgermeister Dr. Dominik Pichler zur L 486 Ortsumgehung Kevelaer und zum Engagement der Bürgerinitiative Pro OW1 antwortete jetzt Landesbauminister Michael Groschek. „Wie Sie sicherlich wissen, hat sich das Verfahren unter anderem dadurch verzögert, dass im Zuge des Planfeststellungsverfahrens auf eine Wiederbesiedlung der Issumer Fleuth durch den streng geschützten Biber hingewiesen wurde”. Der Biber sei bislang in diesem Raum nicht belegt gewesen und habe daher bei den vom Landesbetrieb Straßenbau eingereichten Genehmigungsunterlagen auch keine Berücksichtigung gefunden.

Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW. Foto: Ralph Sondermann
Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW.
Foto: Ralph Sondermann

Seitens der höheren Landschaftsbehörde sei daraufhin eine ergänzende Bewertung des geplanten Straßenbauvorhabens hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Betroffenheit des Bibers gefordert worden. Als Grundlage dieser Bewertung war eine Überprüfung des aktuellen Bibervorkommens im Raum durchzuführen. „Nach der artenschutzrechtlichen Bewertung des Gutachters des Landesbetriebs Straßenbau dürfte der Bau der L 486n ohne Umsiedlung der Biber und ohne Veränderung der Straßenführung zulässig sein. Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden im Frühjahr dieses Jahres an die Planfeststellungsbehörde übersandt”, so Minister Groschek in seinem Schreiben. „Nach der Disposition der zuständigen Planfeststellungshörde (Bezirksregierung Düsseldorf) ist nunmehr vorgesehen, den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2017 zu erlassen. Über eine mögliche Umsetzung des Vorhabens wird zu entscheiden sein, wenn nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses Baureife vorliegt. Diese Entscheidung wird anlässlich der dann anstehenden Aufstellung des jährlichen Straßenbauhaushalts durch den Landtag zu treffen sein. Hier wird auch das Engagement der Bürgerinitiative Pro 0W 1 zu berücksichtigen sein”

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