GOCH. In dem Genehmigungsverfahren der zwölf Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Kranenburg sind die Stadtwerke Goch, als Betreiberin einiger Brunnenanlagen in dem betroffenen Gebiet, aufgefordert, im Rahmen der Änderung des Regionalplanes sowie des Errichtungsantrages, eine Stellungnahme abzugeben.

Die zahlreichen Brunnen im Reichswald dienen zur Förderung des Wassers für die Gocher Haushalte und Gewerbebetriebe, das dann in den Wasserwerken zu Trinkwasser aufbereitet wird. „Unser Wasser hat eine 1-A-Qualität, was durch regelmäßige Kontrollen unabhängiger Institute belegt wird” so Carlo Marks, Geschäftsführer der Stadtwerke Goch, „und ich kann allen Gocher Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass der Schutz unseres Trinkwassers für die Stadtwerke Goch höchste Priorität hat.” Die Stadtwerke Goch haben von einem Fachgutachter für Risikoschätzungen eine entsprechende Stellungnahme zu dem, von dem möglichen Errichter der Anlagen im Planverfahren vorgelegten Gutachten erarbeiten lassen, die in die nachgehende Position einfließt: Grundsätzlich führe der Bau der Windkraftanlagen in dem in Frage stehenden Bereich zu einer Verschlechterung der Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

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Mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 teilen die Stadtwerke Goch der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Kreis Kleve mit, dass ein Unterbleiben der Errichtung der beantragten Windkraftanlagen in jedem Fall die bessere Alternative sei. Sollte es dennoch zu einer Genehmigung kommen, fordern die Stadtwerke Goch umfangreiche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für den Bau und Betrieb der Windkraftanlagen. Die geplante Windkraftanlage 6, wird von den Stadtwerken Goch generell nachdrücklich abgelehnt, da sie im direkten Anstrombereich der Wasserförderanlagen liegt.

Die von den Stadtwerken Goch gestellten Forderungen reichen vom Bau von umfangreichen Schutzmaßnahmen, um eine Beeinträchtigung des Bodens durch Betriebsmittel zu verhindern, über die Forderung nach einem detaillierten Alarm- und Havarie-Konzept für Schadens- und Brandfälle bis hin zu verschuldensunabhängiger Versicherungen und Bürgschaften, damit die Trinkwasserversorgung im Notfall durch den Bau neuer Brunnen sichergestellt wird. Ausgleichsmaßnahmen für die weitgehenden Eingriffe in die Natur sehen die Stadtwerke Goch als Grundvoraussetzung und zwar im direkten Umfeld der Wasserförderanlagen.

„Das Trinkwasser für Goch, das im Reichswald gewonnen wird, ist eines der höchsten Güter, die wir haben und dessen Schutz steht für uns im Mittelpunkt”, erklärt Carlo Marks, „wir müssen zu 100 Prozent sicher stellen, dass die hohe Qualität unseres Wassers, das wir an die Gocher Haushalte liefern, zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist. Sollte die Errichtung der Anlagen nicht verhindert werden, müssen unsere Auflagen greifen und den Betreiber zu effektiven, überprüfbaren Schutzmaßnahmen veranlassen. Wasser ist das öffentliche Schutzgut Nr.1. Private Interessen sind hier deutlich hinten anzustellen.”

 

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