Immer mit Fahrlicht bei Dämmerung und Nebel fahren

Die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung jetzt spätestens überprüfen lassen

Der Herbst ist da, die Tage verkürzen sich rapide. Der AvD weist darauf hin, dass man in der Dämmerung, Dunkelheit, Schneefall oder Nebel das Licht einschalten muss. Ist bei solchen Witterungsverhältnissen auch tagsüber die Sicht erheblich eingeschränkt, ist Abblendlicht ebenfalls Pflicht.

In der Dämmerung, bei Dunkelheit, Schneefall oder Nebel muss das Fahrlicht eingeschaltet sein.  Foto: dpp-AutoReporter
In der Dämmerung, bei Dunkelheit, Schneefall oder Nebel muss das Fahrlicht eingeschaltet sein.
Foto: dpp-AutoReporter

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auch Tagfahrlicht alleine ist bei den geschilderten Witterungsverhältnissen nicht ausreichend. Es ist nämlich so geschaltet, dass am Heck des Autos kein Licht brennt, die Fahrer aber davon ausgehen, ordnungsgemäß beleuchtet zu sein. Nach Auffassung des Clubs sollte den Herstellern im Rahmen der technischen Vorgaben der EU erlaubt sein, dass mit dem Tagfahrlicht auch die Heckleuchten eingeschaltet werden – der Stromverbrauch ist nur unwesentlich höher, aber eine große Gefahr gebannt. Vorsicht bei Fahrzeugen mit Licht-Automatik: die Sensorik reagiert meist nicht auf Nebel, das heißt, auch hier gaukeln beleuchtete Instrumente eingeschaltetes Licht vor, obwohl das Fahrzeug unbeleuchtet ist.

-Anzeige-

Der Automobilclub empfiehlt deshalb, bei Dämmerung und im Nebel das Licht immer von Hand einzuschalten und die Licht-Automatik in der Übergangszeit abzuschalten. Die Nebel-Schlussleuchte darf übrigens erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden, also bei Verhältnissen, für die die StVO auch eine Reduzierung des Tempos auf 50 km/h vorschreibt. Viele moderne Autos haben „courtesy- oder coming-home”- Anlagen, die das Licht einschalten, wenn man den Wagen zu oder aufschließt. Die Betriebsanleitung sagt, wie man diese Funktion bei strengem Frost abschalten kann, damit beim Kaltstart nicht unnötig Strom verbraucht wird. Bitte Fernlicht nur umsichtig benutzen: Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf damit nicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Der Club rät allen Kraftfahrern, die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung des Fahrzeuges zu überprüfen und sicherzustellen. Bei Ausfall der Lampe in einem Scheinwerfer sollte man umgehend Ersatz montieren lassen, denn bei vielen modernen Lichtsystemen muss zum Lampentausch die Werkstatt ran. Fällt eine Lampe aus, könnte der Ausfall des zweiten Scheinwerfers dazu führen, dass man keine ausreichende Beleuchtung mehr hat.

 

Vorheriger ArtikelHinterbliebene schmücken die Gräber für die Totengedenktage
Nächster Artikel“Weißt du was – grab’ ein Loch.”