Ist Geruchsbelästigung durch Silesia zumutbar oder nicht?

Bürgerwahrnehmung contra Immissionsschutzrecht, Kreis Kleve bezieht Stellung

KEHRUM/XANTEN. Passend zum Bericht „Es stinkt immer noch zum Himmel” vom vergangenen Mittwoch in der Xantener Ausgabe meldet sich auch Michael Reuter aus Obermörmter zu Wort. Er hat einen Bürger­antrag an die Stadt Xanten geschrieben mit der Aufforderung, gegen die Belästigungen durch Geruchs­immissionen der Firma Silesia aus Kehrum vorzugehen.

Er unterstützt die Aussagen von Burkhard Küßner und führt in einer Liste auf, welche Gerüche er an unterschiedlichen Tagen wahrgenommen habe. Er stellt fest: „Seit mehreren Jahren werden die Bürger und insbesondere die Gäste des nunmehr anerkannten Luftkurortes Xanten, je nach Windrichtung, mehr oder weniger durch Gerüche der Produktionsstätte belästigt.”

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Dies wirke sich in Ekel, Unwohlsein und Kopfschmerzen aus. Reuter kann nicht verstehen, dass sich die Stadt Xanten und auch der Kreis Wesel nicht zuständig fühlen, um für Abhilfe zu sorgen, schließlich mache ja die Geruchsbelästigung nicht an der Kreisgenze Halt. Reuter meint es ernst: „ Ich werte diese Belästigung als Körperverletzung und habe bereits Strafantrag gegen die Silesia GmbH & Co.KG in Neuss und den Kreis Kleve gestellt.”

Er begründet: „Das in 2008 noch bestehende Staatliche Umweltamt in Krefeld hat dem Betreiber Auflagen für die Nutzung der Anlage vorgegeben. Insbesondere sollte eine Filteranlage und ein Prüfstand installiert und die Abluftwerte regelmäßig überprüft werden. Nach meiner Kenntnis wurden im Rahmen der Verwaltungsreform diese Aufsichtsfelder den Kreisen übertragen, in diesem Falle also dem Kreis Kleve, der die Vorgaben des StUA hätte umsetzen und überprüfen müssen. Es ist davon auszugehen, dass nach Einführung des 2-Schichtbetriebs, die Abluft in einer Menge von 450.000 m³/h mindestens 7.200 h/a ungefiltert in den freien Luftstrom abgeführt wird. Der Gehalt und die Menge in der Abluft enthaltener Nanopartikel sind unbekannt. Mangels Filterung der Abluft werden Nanopartikel ungehindert dem freien Luftstrom zugeführt. Nanopartikel sind anerkannt potenziell gesundheitsschädlich.”

Bei einer Akteneinsichtung beim Kreis Kleve im Jahr 2012 hätten Mitarbeiter des Kreises gegenüber ihm und Burkhard Küßner eingeräumt, dass nach ihrer Kenntnis weder eine Filteranlage vorhanden sei, noch die Geruchsbelästigungen und Emissionswerte überprüft würden. Damals sei die Berhörde davon ausgegangen, dass das in Kalkar ansässige Unternehmen schon ordnungsgemäß arbeiten würde, so Reuter. Er schimnpft: „Dieser Standpunkt ist irrig und völlig weltfremd. Die Behörde muss von sich aus tätig werden und kann sich nicht auf Aussagen des Unternehmens verlassen.”

Der Kreis Kleve bezieht Stellung und die Pressestellte teilt mit, dass der Kreis alle Beschwerden ernst nehme und sie prüfe und dies auch Herrn Reuter mitgeteilt habe. Er verweist darauf, dass es sich nach den von der Firma Silesia vorgelegten Antragsunterlagen um einen Betrieb handelt, der vom Kreis Kleve baurechtlich zu genehmigen war, da bei Antragstellung keine Mengenschwelle aus der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) überschritten wurde. Entsprechend wurde die Genehmigung nach dem Baurecht erteilt und nicht nach Immissionsschutzrecht. Allerdings gibt es die Auflage, nach der die Firma Silesia dem Kreis Kleve nachweisen musste, dass die Grenzwerte der Immissionen durch die Aromaproduktion eingehalten wurden. Nach diesem Gutachten, das der TÜV Nord im Auftrag von Silesia durchgeführt hat, werden die Grenzwerte deutlich unterschritten.

Dem Kreis Kleve liegt eine Aussage der Firma vor, dass Silesia Nanopartikel weder einsetzt noch herstellt. Der Kreis nimmt Stellung: „Selbst wenn Nanopartikel eingesetzt würden: bislang gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte beim Einsatz von Nanopartikeln. Das Umweltbundesamt untersucht derzeit die Auswirkung dieser Stoffe. Frühestens mit Abschluss dieser Untersuchung ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber soweit erforderlich Grenzwerte und gesetzliche Vorgaben festlegt, die eingehalten werden müssen.”

Ein Zusammenhang zwischen Geruchsbelästigung und Luftqualität für den Luftkurort Xanten sieht der Kreis Kleve nicht – dies hatte ja auch schon Xantens Bürgermeister Thomas Görtz im Gespräch mit den NN betont.

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