Urteile finden – mit Augenmaß
und viel Lebenserfahrung

Der Uedemer Heinz Verfürth ist erneut für fünf Jahre an das Sozialgericht in Duisburg berufen worden

UEDEM. Wenn Recht gesprochen wird, kommt es nicht allein auf die juristische Seite an. Auch andere Aspekte müssen bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden. Dabei unterstützen ehrenamtliche Richter die Volljuristen. Heinz Verfürth tut dies bereits seit 30 Jahren. Nun wurde er für weitere fünf Jahre an das Sozialgericht in Duisburg berufen.

Wenn ihm sein Ehrenamt genug Zeit lässt, dann widmet sich Heinz Verfürth der Restaurierung von alten VW-Käfern. Dafür hat er sich eine kleine Werkstatt im Betrieb eingerichtet. NN-Foto: CDS

Für dieses Ehrenamt kann man sich nicht bewerben, man muss vorgeschlagen werden. Im Fall von Heinz Verfürth war es der Kfz-Verband in Düsseldorf, der seinen Namen erneut ins Spiel brachte.

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Der 83-Jährige ist der Gründer und Seniorchef des Autohauses Verfürth in Uedem, dessen Leitung er im Jahr 2000 in die Hände seines Sohnes Dieter Verfürth gelegt hat. Lange Jahre war Heinz Verfürth zudem Obermeister der Kfz-Innung und im Verband vertrat er die Vertragswerkstätten. Dass er einmal diesen beruflichen Weg einschlagen würde, war anfangs gar nicht so geplant. „Ich hätte gerne studiert, aber dafür war nach dem Krieg das Geld nicht da”, erzählt Heinz Verfürth. So machte er seine Ausbildung zum Kfz-Schlosser, gründete eine Familie und 1959 das Autohaus, damals noch als freie Werkstatt. So sammelte Heinz Verfürth Lebenserfahrung und Sachkenntnis, die er in seine ehrenamtliche Tätigkeit einbringt. Zunächst war er am Arbeitsgericht in Kleve tätig, später in Wesel, dann folgte das Finanzgericht in Düsseldorf und schließlich das Sozialgericht in Duisburg. Auch in anderen Bereichen hat sich Heinz Verfürth ehrenamtlich engagiert. Dafür wurde ihm 1999 das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Welche Voraussetzungen ein Laienrichter mitbringen muss, erläutert Heinz Verfürth: „Man muss 35 Jahre alt und Deutscher sein, in geordneten wirtschaftlichen und privaten Verhältnissen leben und einen guten Leumund haben.” Und man müsse mit „Fingerspitzengefühl” urteilen können. Da hat es auch nicht geschadet, dass er gerne Entscheidungen trifft: „Ich war immer ein entscheidungsfreudiger Mensch, ob in der Familie oder im Betrieb.”

Zwei Laienrichter stehen dem Berufsrichter zur Seite. Einer vertritt die Arbeitgeber- der andere die Arbeitnehmer-Seite. Damit wird das Gleichgewicht gewahrt. Aufgrund seiner Selbstständigkeit bringt Heinz Verfürth die Perspektive der Arbeitgeber in die Verhandlungen ein. „Der Hauptrichter urteilt nach Recht und Gesetzt, wir steuern die Lebenserfahrung bei”, so Verfürth. Die Stimmen der Laienrichter haben dabei das gleiche Gewicht wie die des Richters. Es sei auch schon vorgekommen, dass dieser überstimmt wurde. „Wir beraten uns vor der Verhandlung, im Saal wird noch einmal alles vorgetragen und dann wird geurteilt – oder es folgt ein Vergleich, je nachdem welche Sachlage vorliegt”, schildert Heinz Verfürth den Ablauf. Und: „Es ist eine interessante Tätigkeit, ich habe viel in den Verhandlungen gelernt.” Selbstverständlich darf Heinz Verfürth über die Fälle nicht reden, er unterliegt der Schweigepflicht.

Der Weg zum Sozialgericht ist für die Kläger kostenlos. Es geht um Versicherungsfälle sowie Streitigkeiten rund um Hartz IV oder die Grundsicherung. Allerdings hat Heinz Verfürth auch schon erlebt, dass der gesamte Apparat für Kleinigkeiten in Bewegung gesetzt wird: „Das finde ich nicht gut, es ist aber auch weniger geworden.” Wie lange eine Verhandlung dauert, hängt ganz vom Sachverhalt ab, ob Zeugen gehört werden müssen oder ein Vergleich angestrebt wird. Vier bis fünf Wochen vor einer Verhandlung wird er über den Termin informiert, um planen zu können.

Der 83-Jährige bekennt, dass er erst einmal mit der Zusage gezögert hat. „Ich hatte mir Bedenkzeit erbeten, aber nach diesen fünf Jahren muss dann auch Schluss sein”, sagt er.

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