„Reeser Welle“: Verein
beauftragt Gutachterbüro

„Eden Niederrhein“ veröffentlicht gutachterliche Stellungnahmen

REES. Für den Verein „Eden Niederrhein“ verhalten sich die verantwortlichen Vertreter der Stadt Rees zum Thema „Reeser Welle“ sehr widersprüchlich. Auf der einen Seite sage Bürgermeister Christoph Gerwers in der Bausausschusssitzung, er sei für die Sicherheit seiner Stadtbevölkerung verantwortlich, und auch er müsse als Träger öffentlicher Belange für die Stadt nach Prüfung der Unterlagen gegenüber dem Kreis eine Stellungnahme abgeben. Andererseits sage er aber auf der gleichen Sitzung, weder er noch die Bauamtsleiterin hätten Ahnung von Hydrogeologie.

„Aber bereit und willens ist er nicht, sich notwendige Hilfe von außen zu holen“, kritisieren Eden in einer Stellungnahme. „Als Vorwand schob er die in den Raum gestellten hohen Kosten von 100.000 Euro für ein hydrogeologisches Gutachten als Hinderungsgrund vor.“ Klaus Awater, 2. Vorsitzender von Eden, sagt: „Dabei bräuchte es, bezogen auf den ‚Einwand‘ der Stadt, als allerersten Schritt doch statt eines aufwendigen Gutachtens erst einmal nur eine hydrogeologische Fachberatung mit einer abschließenden fachlichen Stellungnahme zu sein. Die Erstellung eines Gutachtens ist unabhängig davon“.

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Laut Eden hätten sich der Verein selbst sowie NABU, BUND und verschiedene Bürger solch einen fachlichen Rat zur Bewegung des unterirdischen Wassers von verschiedenen Seiten von außen geholt – wie schon 2016, damals „mit dem großen Erfolg, dass der letzte Antrag wegen gravierender fachlicher Mängel und Unzulänglichkeiten gekippt werden musste. Eden hat solch ein Vorgehen im Übrigen bereits auch mehrmals der Politik und der Verwaltung empfohlen“, teilt der Verein weiter mit.

„Der Kreis Kleve wird erst nach eingehender Prüfung aller Einwände – im Übrigen auch dem Einwand der Stadt Rees – eine Entscheidung darüber fällen, ob die ‚Reeser Welle‘ technisch überhaupt genehmigungsfähig ist“, sagt Eden-Sprecher Dr. Leo Rehm. „Dabei muss man allerdings wissen, dass der Kreis Kleve das hydrogeologische Antragsgutachten gar nicht nachrechnen kann, sondern nur auf Plausibilität prüft, weil er für eine eingehende rechnerische und sachliche Prüfung überhaupt nicht die Kapazität hat.“ Umso wichtiger sei eine vollkommen unabhängige Prüfung von außerhalb, denn die Ausweisung eines Gebietes zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) bedeute, dass dort ausgekiest werden kann. Erst, wenn festgestellt werde, dass beispielsweise keine Versagensgründe entgegenstehen oder technisch nicht genehmigungsfähig, dann muss laut Gesetz eine Genehmigung erteilt werden, sagt Rehm.

Die Offenlage erfolgte ab 21. Dezember 2017 – ein sehr kurzes Zeitfenster, kritisiert Eden. So sei jetzt erst von einem hydrogeologischen Gutachterbüro den beauftragenden Bürgern, Naturschutzverbänden sowie der Bürgerinitiative eine erste Stellungnahme zum hydrogeologischen Antragsgutachten der „Reeser Welle“ zugesandt worden.

„Aus Gründen der Transparenz möchten wir allen interessierten Bürgern diese erste gutachterliche Stellungnahme zum geänderten Antrag zur Verfügung stellen, gleichzeitig mit dem Eden-Einwand“, sagt Eden-Vorsitzender Heinz van Laak. Der Verein habe das große Glück, auf die Hilfe eines weiteren hydrogeologischen Fachingenieurs zugreifen zu können, der über viele Jahre hinweg solch komplexe Berechnungen, wie im hydrogeologischen Gutachten der „Reeser Welle“, durchgeführt hat.
Sowohl die gutachterlichen Stellungnahmen aus 2016 und 2018 als auch die Eden-Stellungnahme sind unter www.eden-niederrhein.de einsehbar.

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