Windenergieanlagen in Hartefeld: Stadtwerke beenden Klageverfahren

GELDERN. Die Stadtwerke Geldern hatten zu Beginn des vergangenen Jahres Beschwerde gegen die Errichtung von vier Windenergieanlagen in der Wasserschutzzone 3B des Wasserwerkes in Hartefeld eingelegt. Hintergrund der Beschwerde ist die Sorge um eine mögliche Beeinträchtigung der Grundwasserqualität. Das Wasserwerk in Hartefeld versorgt als einziges Wasserwerk das gesamte Stadtgebiet von Geldern. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster den Stadtwerken in wesentlichen Punkten nicht gefolgt ist, werden die Stadtwerke das noch anhängige Klageverfahren in der Hauptsache beenden. Das OVG vertritt die Ansicht, dass die angeordneten Vorsorgemaßnahmen sowie die technischen Sicherheitsvorrichtungen geeignet seien, eine Grundwasserbeeinträchtigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuzuschließen. „Da unsere Gutachter weiterhin ein Restrisiko sehen, werden wir die Vorfeldüberwachung im Wasserschutzgebiet vorsorglich den Gegebenheiten ausweiten”, erklärte der Technische Leiter der Stadtwerke Geldern, Claus van Vorst. „Dies betrifft unter anderem die Grundwassermessstellen im Umfeld des Wasserwerks, das die Trinkwasserversorgung für unsere Stadt sichert”.

 

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