Der erste „Gocher Street Food Frühling“ zog Anfang März viele Menschen in die Stadt. NN-Foto: Rüdiger Dehnen

GOCH. Arbeitnehmerschutz an Sonn- und Feiertagen und traditionelle Anlässe: Inzwischen schaut die Gewerkschaft Ver.di ganz genau hin, wenn verkaufsoffene Sonntage stattfinden sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom November 2015 (AZ 8 CN 2.14) die Zulassungs-Kriterien für Sonntagsöffnungen umfassend dargelegt. Demnach dürfen verkaufsoffene Sonntage nur an eine Hauptveranstaltung, zum Beispiel einen Markt oder eine Messe, gekoppelt sein. Sie dürfen nicht für sich alleine stehen und zahlenmäßig nicht mehr Besucher anziehen als der eigentliche Anlass. Hinzu kommt, dass die unmittelbare räumliche Nähe zwischen den geöffneten Geschäften und der Hauptveranstaltung gegeben sein muss. Und: Die Fläche der Veranstaltung muss „prägend“ sein, das heißt mehr Raum einnehmen, als die der geöffneten Geschäfte. Auf dieses Urteil und seine „Grundsatzentscheidung“ beruft sich Ver.di und fordert, dass es auch auf Zulassungen    von   Sonntagsöffnungen nach Paragraph 6 des Ladenöffnungsgesetzes  NRW  anzuwenden sei.07171117LogoBVDA_Internet

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Jüngst fand in Goch das Frühlingsfest des Werberings mit dem ersten „Gocher Street Food Frühling“ und verkaufsoffenem Sonntag statt und am 7. Mai steht das Mai- und Brunnenfest des Werberings, ebenfalls wieder mit einem verkaufsoffenem Sonntag, auf dem Programm. Das Thema „VOS“ wird deshalb am kommenden Dienstag, 21. März, in der Sitzung der Gocher Rates, behandelt. So soll eine ältere Verfügung über das „Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ aufgehoben (Tagesordnungspunkt 10) und eine neue Verfügung bezüglich des Mai- und Brunnenfestes erlassen werden (Tagesordnungspunkt 11).
„Die Städte und Gemeinden müssen ihre ordnungsbehördlichen Verfügungen entsprechend anpassen“, erklärt Stadtpressesprecher Tors­ten Mate­naers. Dies geschehe, um Rechtssicherheit zu schaffen und dafür sorgen, dass die Veranstaltung stattfinden könne, so Matenaers. Später soll dann eine weitere Verfügung erlassen werden, die für alle Veranstaltungen mit „VOS“ gilt und ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben Rechnung trägt. Denn es folgen noch Flachsmarkt und Kirmes (29. Oktober) und der Weihnachtsmarkt (17. Dezember).

Grundsätzlich sieht Jörg Thonnet vom Vorstand des Gocher Werberings die Sonntagsöffnungen in Goch nicht gefährdet: „Unsere Veranstaltungen sind keine ,Anhängsel‘, es sind Feste, die soviel Besucher anlocken, dass es mehr sind, als für den verkaufsoffenen Sonntag.“ Natürlich würden Menschen, die die Feste besuchen, zusätzlich gerne die Möglichkeit zum Einkauf wahrnehmen. „Solche Sonntage sind doch auch Werbung für die Stadt und den Einzelhandel“, so Thonnet. Letzterer müsse sich sowieso schon gegen die Konkurrenz der niederländischen Nachbarn, die 52 Sonntage im Jahr öffnen dürfen, und das Online-Shopping behaupten: „Da wandern jetzt bereits Umsätze ab“.

[quote_box_left]Ihre Meinung ist gefragt:
Wie denken Sie über das Thema „verkaufsoffene Sonntage“? Gibt bereits es zuviele oder dürften es ruhig mehr sein? Sind die gesetzlichen Regelungen zu streng oder doch noch nicht streng genug? Schreiben Sie uns: Entweder per Mail an denzer-schmidt@nno.de oder per Post an die Niederrhein Nachrichten, Marktweg 40c, in 47608 Geldern bzw. Hagsche Straße 45, in 47533 Kleve.[/quote_box_left]

Doch vom Shopping-Sonntag ausgeschlossen sind wohl künftig die Handel- und Gewerbetreibenden in den Gocher Industriegebieten und in den Ortschaften. Denn hier ist die eingangs erwähnte räumliche Nähe zur Hauptveranstaltung nicht gegeben. „Das betrifft aber auch schon die Läden jenseits des Bahnhofes“, erklärt Jörg Thonnet. Mit der jetzigen Rechtsgrundlage sehe er im Moment keine Lösung des Problems. „Das ist natürlich nicht befriedigend, weil es unsere Mitglieder sind. Für uns ist es sehr unglücklich; in einer kleinen Stadt wie Goch wäre es sehr schwierig, zusätzlich ein Gewerbeparkfest auszurichten.“ Jörg Thonnet sieht durchaus die Gefahr, dass etliche Besucher beim nächs­ten verkaufsoffenen Sonntag außerhalb der Innenstadt vor verschlossener Tür stehen und denken „Die haben es nicht mehr nötig, aufzumachen.“

„Es gibt Gesetze und an die muss man sich halten“, sagt Carlo Lörper (Lörper Fahrrad GmbH), der mit seinem Geschäft auf der Boschstraße von der Regelung betroffen ist, „für uns persönlich ist das sehr schade; der verkaufsoffene Sonntag war für uns sehr wichtig und wichtig für den Erhalt der Mitarbeiter. Hier schießt sich Ver.di selber ins Knie.“ Genau wie Jörg Thonnet habe er bei seinen Mitarbeitern stets eine große Akzeptanz und Motivation im Umfeld der Sonntagsöffnungen festgestellt. „Wir machen natürlich nicht auf, wenn wir es nicht dürfen,“ bedauert Carlo Lörper.

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