Kreis Kleve hebt Stallpflicht für Geflügel ab sofort auf

KREIS KLEVE. Der Kreis Kleve ermöglicht ab sofort wieder die Freilandhaltung von Geflügel im Kreisgebiet. Das Risiko der Einschleppung des Vogelgrippe-Virus durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausflügelbeständen wurde neu bewertet, da seit dem 24. Februar kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt wurde und seit dem 15. Februar kein neuer Ausbruch bei gehaltenen Vögeln zu verzeichnen war. Das NRW-Umweltministerium hob den Erlass zur Stallpflicht auf. Betroffen von der Stallpflicht waren im Kreis Kleve gewerbliche und private Bestände an Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen.

 

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