Klare Absage an den geplanten AWO-Neubau

Stellungnahme des LVR-Denkmalamtes liegt vor

RHEINBERG. Die Initiative „Rund um den Pulverturm“ Rheinberg hat nicht nachgelassen im Protest gegen den geplanten AWO Neubau im Bereich Ritterstraße, Alte Rheinstraße. Inzwischen ist die Prüfung durch den Kreis Wesel – als Aufsichtbehörde – erfolgt und das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat seine Stellungsnahme  abgegeben.

01720916LogoPulverturm

Bürgermeister Frank Tatzel teilt mit, aktuell könne die Herausgabe der LVR Stellungnahme nicht erfolgen, da sie erst geprüft werden müsse. Doch das achtseitige Schreiben von der Direktorin Dr. Monika Herzog ist trotzdem im Umlauf und so eindeutig in der Aussage, dass diese auch der Öffentlichkeit mitgeteilt werden sollte.
Nach einigen Erläuterungen über die historische Bedeutung dieses Areals zieht Dr. Herzog das Zwischenfazit: „Die geplante Bebauung betrifft einen bedeutenden historischen Bereich im Ortskern Rheinbergs und ist neben der vorhandenen Schule als weitere und massive Störung des seit dem Mittelalter bestehenden bzw. überlieferten und anschaulich erhaltenen Distanzraumes zwischen Burg und Stadt zu sehen. Trotz der Beeinträchtigung durch den Schulbau können die Freiflächen zwischen dem Pulverturm und der Kellnerei immer noch als ,Platzhalter‘ das hier verloren gegangene hoch bedeutsame Architekturzeugnis der Burg Rheinberg mitsamt dem ehemals zugehörigen Umfeld anschaulich und erlebbar machen. Durch den projektierten Neubau wird diese Beziehung zerstört.“
Sie erinnert an der von der Stadt Rheinberg erlassenen Denkmalschutz-Satzung vom 22. September 1988, wo es unter anderem heißt: „Das zu erhaltende Erscheinungsbild im Denkmalbereich wird bestimmt durch den erhaltenen mittelalterlichen Stadtgrundriss. Den Stadtgrundriss bilden die Straßenverläufe, Weges und Plätze einschließlich der Wälle und Gräben, die ihn begrenzen.“
Zum Schluss spricht Dr. Herzog von einer „massiven Störung“ in den Stadtgrundriss und findet den geplanten „massiven, hohen und breit gelagerten Baukörper“ untypisch für den Orskern, die kleinteilige historische Parzellenstruktur würde nicht berücksichtigt.
Sie rügt das Vorgehen der Stadtverwaltung mit den Worten: „Schon mit Schreiben vom 3.03.2016 hatte das LVR-Amt für Denkmalpflege Im Rheinland sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, warum bei einem für die Stadt Rheinberg gemäß Ihrem Schreiben vom 15.04.2016 so gewichtigen Bauvorhaben inmitten des Denkmalbereichs das LVR-Amt für Denkmalpflege Im Rheinland nicht vorzeitig beteiligt worden ist. Die in Ihrem Schreiben vom 14.04.2016 gewählte Formulierung, dass das öffentliche Interesse an der Realisierung des Vorhabens als gewichtiger einzustufen sei als die Belange des Denkmalschutzes ist so nicht nachvollziehbar.“
Es folgt die eindeutige Absage an das geplante Vorhaben mit den Worten: „Aus dem bisherigen Verfahren zeichnet sich ab, dass die städtebaulichen und denkmairechtlichen Ziele bisher nicht korrekt und entsprechend Ihrer Bedeutung bewertet worden sind.“

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