Tod in Asylunterkunft: Kein Hinweis auf Fremdverschulden

WEEZE. Die Untersuchung in der Rechtsmedizin Duisburg hat keine Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod des vierjährigen Jungen in einer Asylunterkunft in Weeze ergeben. Die Todesursache ist nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis nicht eindeutig feststellbar. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat weitere gerichtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Die Familie des Kindes wird derzeit durch den Opferschutz der Kreispolizeibehörde Kleve betreut. Am Montag, 11. Januar, gegen 22 Uhr, hatte in einer Asylunterkunft in Weeze, eine Mutter ihren vierjährigen Sohn ohne Vitalfunktionen zur Krankenstelle gebracht. Dort wurde sofort der Notarzt verständigt und mit Reanimationsmaßnahmen begonnen. Ein Rettungswagen brachte den Jungen zum Krankenhaus Kleve, wo er in der Nacht verstarb. Nach aktuellem Ermittlungsstand war das Kind fiebrig erkrankt.

 

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